Hydraulikschläuche sind die flexible Verbindung.
In der DGUV 113-020, Seite 47, sind die empfohlenen Auswechselintervalle aufgeführt.
Eine eigenverantwortliche Verwendung über diesen Zeitraum ist möglich, birgt für den Betreiber jedoch ein erhebliches Risiko.
Erfahrungsgemäß verweigern Versicherungen spätestens nach Ablauf der Frist eine Entschädigung des Geschädigten bzw. machen Regressforderungen geltend.
Auch wir kennen hydraulische Systeme, in denen noch Hydraulikschläuche aus den 70er Jahren ihren Dienst tun.
Leider kennen wir auch Fälle, in denen alte Schläuche durch ihren Ausfall zu erheblichen Kosten geführt haben.
Ist der Schlauch erst geplatzt, sind die Kosten oft verheerend, bestenfalls kommt es nur zu einem Umweltschaden.
Ein Schaden an Leib und Seele kann schnell zu einem Ruin führen.
Wir können nur empfehlen: Denken Sie heute schon an den möglichen Schaden von morgen.
https://www.dguv.de/medien/fb-holzundmetall/publikationen/documents/113-020.pdf

