Hubarbeitstisch


 

Der Betreiber ist verpflichtet, regelmäßig, aber mindestens einmal pro Jahr, eine fachgerechte Prüfung gem. Herstellervorgaben durchführen zu lassen.

Die Prüfung von Hubarbeitstischen, die auch als Hubtische oder Hebebühnen bezeichnet werden, ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz.

Diese Prüfungen können von unserem befähigten Team durchgeführt werden, das über die notwendigen Fachkenntnisse und Qualifikationen verfügt.

Die Wartung und Prüfung der Jens Böttcher Hydraulik und Maschinenbau GmbH erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Hubtische sowie nach der BGR 500.